Finanzielles / Kosten

Da ich eine privatärztliche Praxis habe, übernehmen Sie mein Honorar für Ihre Einzelbehandlungen oder ein Gruppenangebot als SelbstzahlerIn (über mögliche Ausnahmen unten mehr).

Wenn Sie privat oder zusatz-versichert sind oder Beihilfe-berechtigt, können die Kosten für eine  Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) nach Antragstellung übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meine Leistungen regulär nicht. Es gibt jedoch in dringenden Fällen für die Psychotherapie und Traumabehandlung bei den oftmals monatelangen Wartezeiten der „Regelversorgung“ immer wieder Ausnahmen und eine Kostenübernahme kann durch Ersatzkassen (im Kostenerstattungsverfahren) genehmigt werden.
Falls Sie eine Psychotherapie brauchen und gesetzlich versichert sind, halten Sie in diesem Punkt am besten bitte mit mir persönliche Rücksprache.

An Ihre private Krankenkasse oder die Beihilfe wird in der Regel wird nach fünf Probesitzungen, in denen Behandler und PatientIn sich kennen lernen und prüfen, ob man erfolgreich miteinander arbeiten kann, ein Therapieantrag gestellt und ein unabhängiger Gutachter entscheidet dann darüber, ob eine Psychotherapie notwendig und Erfolg versprechend ist.
Manche Versicherer tragen auch ohne Antrag eine gewisse Stundenzahl im Jahr, das hängt ganz von der jeweiligen Gestaltung Ihres privaten Versicherungsvertrages ab.
Wenn eine Kostenzusage vorliegt, stehen Ihnen dann eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden für wöchentliche Sitzungen á 50 Minuten zur Verfügung: 25 Sitzungen für eine Kurzzeittherapie, 50 Sitzungen für eine tiefenpsychologisch fundierte Langzeit-Psychotherapie. Mehr zum Thema unter Psychotherapie...


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