Da ich eine privatärztliche Praxis habe, übernehmen Sie mein Honorar für Ihre Einzelbehandlungen oder ein Gruppenangebot als SelbstzahlerIn (über mögliche Ausnahmen unten mehr).
Wenn Sie privat oder zusatz-versichert sind oder Beihilfe-berechtigt, können die Kosten für eine Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) nach Antragstellung übernommen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meine Leistungen regulär nicht. Es gibt jedoch in dringenden Fällen für die Psychotherapie und Traumabehandlung bei den oftmals monatelangen Wartezeiten der „Regelversorgung“ immer wieder Ausnahmen und eine Kostenübernahme kann durch Ersatzkassen (im Kostenerstattungsverfahren) genehmigt werden.
Falls Sie eine Psychotherapie brauchen und gesetzlich versichert sind, halten Sie in diesem Punkt am besten bitte mit mir persönliche Rücksprache.